Informationen für Fremdfirmen und Besucher des Industrieparks Höchst
Mehr zur Fremdfirmenanmeldung
Sicherheitseinweisung
Nützliche Informationen
Interessiert an unserem Produkt ZEUS-Sicherheitseinweisungen? Weitere Infos
Hinweise für das Verhalten auf dem Gelände des Industriepark Höchst
Auf dem Gelände des Industriepark Höchst gelten bestimmte Regeln, deren Einhaltung notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarn und der Umwelt zu gewährleisten.
![]() |
Allgemeine Vorschriften und Informationen zum Verhalten im Industriepark Höchst
Zum Download:
Allgemeine Vorschriften und Informationen zum Verhalten im Industriepark Höchst
![]() |
Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen
Für Vorgesetzte: Wichtige Informationen zur Sicherheit und zum Verhalten im Industriepark Höchst – zur Unterweisung für eigene Mitarbeiter
Zum Download:
Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen
![]() |
Sicherheitshinweise
für Fremdfirmenmitarbeiter und Besucher des Industrieparks Höchst
Zum Download:
Sicherheitshinweise für Fremdfirmenmitarbeiter und Besucher
Sicherheitskurzinformationen in weiteren Sprachen:
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 1 zur Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsgenehmigungen
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1
Fremdfirmenbeauftragter gemäß Sicherheitsrichtlinie 1
Zum Download: Merkblatt Unterschriftsberechtigung für Fremdfirmenmitarbeiter
Zum Download: Unterschriftsberechtigung für Arbeitsfreigabescheine (grüne Karte)
Zum Download: Unterschriftsberechtigung
für Arbeitsfreigabe- und Arbeitserlaubnisscheine (rote Karte)
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 1.1 zur Durchführung von Arbeiten in Behältern und engen Räumen
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.1
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 1.2 zur Durchführung von Arbeiten mit Zündgefahren
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.2
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 1.3 zur Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.3
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 1.4 für die Durchführung von Arbeiten zur Instandsetzung, Lagerung und Verschrottung von Anlageteilen, in denen sich Reste gefährlicher Stoffe befinden können
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.4
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 2 zur Durchführung von Arbeiten von Fremden in Betrieben
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 2
Richtline zur Durchführung von Arbeiten von Fremden in Betrieben
![]() |
Sicherheitsrichtlinie 3 über den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 3
Fachfragen
zum Einsatz von Fremdfirmen:
Geschäftsfeld
Umwelt/Sicherheit/Gesundheit, Arbeitsschutz & AnlagensicherheitTelefon: + 49 69 305-2333
aua (at) infraserv.com
Beantragung eines Fremdfirmenausweises für Fremdfirmen
Besucheranmeldung im Industriepark Höchst
Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen organisierte Besuchstermine dar (weitere Infos).
Die Voranmeldung von Besuchern erfolgt grundsätzlich nur über einen Gastgeber aus einem im Industriepark Höchst tätigen Unternehmen. Ohne Voranmeldung ist ein Einlass nur mit Zustimmung des Gastgebers aus dem Industriepark Höchst möglich.
Fremdfirmenanmeldung
Infraserv
GmbH & Co. Höchst
KG
Industriepark
Höchst
65926 Frankfurt am Main
Telefon:
+49 69 305-6151 oder 16226
Telefax: +49 69 305-16417
Anmeldung
fuer Fremdfirmen Sued
Öffnungszeiten:
Montag
- Freitag: 06:00 - 15:30 Uhr: Schalterbereich (Interimsausweise)
Dienstag
- Freitag: 10:00 - 15:00 Uhr: Büro 18/19 (Dauerausweise)










