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Informationen für Fremdfirmen und Besucher des Industrieparks Höchst

Hinweise für das Verhalten auf dem Gelände des Industriepark Höchst

Auf dem Gelände des Industriepark Höchst gelten bestimmte Regeln, deren Einhaltung notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarn und der Umwelt zu gewährleisten.


Allgemeine Vorschriften und Informationen zum Verhalten im Industriepark Höchst



Zum Download:
Allgemeine Vorschriften und Informationen zum Verhalten im Industriepark Höchst




Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen


Für Vorgesetzte: Wichtige Informationen zur Sicherheit und zum Verhalten im Industriepark Höchst – zur Unterweisung für eigene Mitarbeiter

Zum Download:
Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen





Sicherheitshinweise für Fremdfirmenmitarbeiter und Besucher des Industrieparks Höchst


Zum Download:
Sicherheitshinweise für Fremdfirmenmitarbeiter und Besucher




Sicherheitskurzinformationen in weiteren Sprachen:
Englisch
Französisch
Italienisch
Kroatisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Spanisch
Türkisch
Ungarisch



Sicherheitsrichtlinie 1 zur Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsgenehmigungen



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1




Fremdfirmenbeauftragter gemäß Sicherheitsrichtlinie 1

Zum Download: Merkblatt Unterschriftsberechtigung für Fremdfirmenmitarbeiter

Zum Download: Unterschriftsberechtigung für Arbeitsfreigabescheine (grüne Karte)

Zum Download: Unterschriftsberechtigung für Arbeitsfreigabe- und Arbeitserlaubnisscheine (rote Karte)


Sicherheitsrichtlinie 1.1 zur Durchführung von Arbeiten in Behältern und engen Räumen



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.1





Sicherheitsrichtlinie 1.2 zur Durchführung von Arbeiten mit Zündgefahren



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.2






Sicherheitsrichtlinie 1.3 zur Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.3





Sicherheitsrichtlinie 1.4 für die Durchführung von Arbeiten zur Instandsetzung, Lagerung und Verschrottung von Anlageteilen, in denen sich Reste gefährlicher Stoffe befinden können



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 1.4




Sicherheitsrichtlinie 2 zur Durchführung von Arbeiten von Fremden in Betrieben



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 2
Richtline zur Durchführung von Arbeiten von Fremden in Betrieben





Sicherheitsrichtlinie 3 über den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung



Zum Download:
Sicherheitsrichtlinie 3






Fachfragen zum Einsatz von Fremdfirmen:

Geschäftsfeld Umwelt/Sicherheit/Gesundheit, Arbeitsschutz & Anlagensicherheit
Telefon: + 49 69 305-2333
aua (at) infraserv.com


Beantragung eines Fremdfirmenausweises für Fremdfirmen

Weitere Informationen


Besucheranmeldung im Industriepark Höchst

Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen organisierte Besuchstermine dar (weitere Infos).

Die Voranmeldung von Besuchern erfolgt grundsätzlich nur über einen Gastgeber aus einem im Industriepark Höchst tätigen Unternehmen. Ohne Voranmeldung ist ein Einlass nur mit Zustimmung des Gastgebers aus dem Industriepark Höchst möglich.

Fremdfirmenanmeldung

Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
Industriepark Höchst
65926 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 305-6151 oder 16226
Telefax: +49 69 305-16417
Anmeldung fuer Fremdfirmen Sued

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 06:00 - 15:30 Uhr: Schalterbereich (Interimsausweise)
Dienstag - Freitag: 10:00 - 15:00 Uhr: Büro 18/19 (Dauerausweise)